Preisanpassung

Hintergrundinformationen zur kommenden Preisanpassung ab 01.01.2024

Stand 21.11.2023

 

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

in der Vergangenheit haben wir allgemeine Preisanpassungen in der Regel zum 01.03. eines Jahres durchgeführt. Von dieser Praxis müssen wir aus wichtigen Gründen leider abweichen und neue Preise bereits zum 01.01.2024 in Kraft setzen.

Neben den regelmäßig zu berücksichtigenden Kostentreibern wie beispielsweise den Personal- und Energiekosten gibt es dieses Mal zwei politisch getriebene Einflussfaktoren, die sich ganz erheblich und sehr kurzfristig auf unsere Kosten auswirken werden. Somit ist eine Preisanpassung bereits zum Jahreswechsel erforderlich. Die erwähnten Einflussfaktoren basieren auf Gesetzesänderungen zum Klimaschutz.

Wie Sie wahrscheinlich bereits zum großen Teil aus den Medien erfahren haben, ist dies zum einen die CO2– Besteuerung in der thermischen Verwertung von Abfällen. Diese greift zum 01.01.2024. Das zugrundeliegende Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz BEHG) verpflichtet Unternehmen, die fossile Brennstoffe in den Verkehr bringen oder zur Wärmeerzeugung verwenden, Zertifikate für genau die Menge an CO2-Emissionen zu erwerben, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen. Mit dem Gedanken, einen verursachergerechten, auf die individuelle Anlieferung des Abfalles bezogenen Preis für sämtliche thermisch verwertete Abfälle (mit unterschiedlichen dazugehörigen Abfallschlüsselnummern) zu ermitteln, werden die Kosten hierfür auf den Abfallerzeuger umgelegt. Je höher der fossile Anteil des Abfallgemisches ist, desto höher ist auch der CO2- Preis. Kurz zusammengefasst betrifft die Besteuerung nach derzeitigem Stand die thermische Verwertung von Altholz in Altholzkraftwerken und Abfällen in Müllheizkraftwerken. Bereits jetzt steht fest, dass die Höhe der Besteuerung stufenweise in den nächsten Jahren ansteigen wird. Genaue Größenordnungen liegen derzeit noch nicht abschließend vor, man geht allerdings zum Start von einem Aufschlag von ca. 5 bis 7 €/to für thermisch zu verwertendes Altholz und je nach zugrundeliegender Abfallart von ca. 20 bis 30 €/to für Abfälle für Müllheizkraftwerke aus. Finale und wirklich belastbare Zahlen zu sämtlichen Abfallarten bzw. Abfallschlüsselnummern werden in Kürze von unseren thermischen Endanlagen erwartet.

Der andere Faktor, der in kommende Preisänderungen mit einfließen wird, ist der CO2- Aufschlag bei der LKW-Maut, welcher bereits zum 01.12.2023 in Kraft tritt und erst kürzlich durch den Bundestag beschlossen worden ist. Deutschland setzt hiermit die Vorgabe einer EU-Richtlinie um: Mitgliedstaaten, die eine LKW-Maut erheben, müssen diese zukünftig nach CO₂-Ausstoß staffeln. Auch an dieser Stelle liegen derzeit noch keine genauen zahlenbasierten Angaben vor. Unsere Partnerfirmen und Auftragnehmer im Bereich von Transporten werden uns in den nächsten Tagen und Wochen neue Preise unterbreiten, welche wir dann wiederum in unsere Preiskalkulationen mit einbeziehen müssen.

Unsere ab 01.01.2024 geltenden neuen Listenpreise finden Sie im Bereich Entsorgung bzw. Verkauf. Sonderpreiskunden erhalten parallel ein Anschreiben mit den für Sie geltenden Änderungen.

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